Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen:

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Auf Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland die hier zum Download zur Verfügung gestellten technischen Anschlussbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz sowie die zugehörigen Beiblätter herausgegeben.

Diese gelten ab dem 1. August 2008 im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH und ersetzen die bis dahin geltenden TAB. Ab dem 01.Januar 2010 tritt in unserem Netzgebiet die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt  die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.

TAB Niederspannung
Ergänzung TAB
TAB Beiblätter

Bedingungen für die Erbringung von Ausgleichsleistungen:

Die im Netz der Stadtwerke Eutin GmbH auftretende Verlustenergie wird zum 30.12. jeden Jahres für das nächste Jahr im Profil auf Basis der EEX-Future-Preise eingekauft. Tatsächliche Abweichungen  werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.