Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag:

Hier steht Ihnen als Muster ein Lieferantenrahmenvertrag Strom inkl. Anlagen zum Download zur Verfügung. Die zugehörigen Entgelte in der jeweils aktuellen Höhe finden Sie im nächsten Menüpunkt.

Muster Lieferantenrahmenvertrag inkl. Anlagen

 

  

Netzentgelte:

Die Stadtwerke Eutin GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte
für das Jahr 2012 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2012 können von den nachstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.


Die Stadtwerke Eutin GmbH weist des Weiteren darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite
Wälzung der Kosten für Sonderformen der Netznutzung vorgesehen ist. Ob es zu einer Wälzung der Kosten über die vorgelagerten Netzentgelte oder über die Erhebung
einer gesonderten Umlage („Sonderkundenaufschlag“) kommt, ist uns im Zeitpunkt der Veröffentlichung der nachstehenden voraussichtlichen Netzentgelte nicht bekannt.
Auf die Höhe einer etwaig bundesweit zu erhebenden Umlage hat die Stadtwerke Eutin GmbH keinen Einfluß.

Das voraussichtlich ab 01.01.2012 gültige Preisblatt sowie die bis zum 31.12.2008 bzw. 31.12.2009 gültigen Preise stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung (PDF-Datei). Das Preisblatt ab 01.01.2010 ist unverändert auch ab 01.01.2011 gültig:

Voraussichtliche Netzentgelte Strom ab 01.01.2012
Netzentgelte Strom ab 01.01.2010
Netzentgelte Strom ab 01.01.2009
Netzentgelte Strom ab 01.03.2008

 

 

Engpassmanagement:

 Im Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Eutin GmbH liegen keine Engpässe vor.